Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag im Falle eines Kaufvertrags: „, an dem Sie oder ein von Ihnen benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die Waren in Besitz genommen haben bzw. hat.
Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns ( Six-Sigma Management Academy, Philip Bauer, Rather Bungert 31, 50859 Köln) mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief oder eine E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet. Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen soll, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.
1.1
Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für den gesamten Geschäftsverkehr der Sigma Management Academy mit ihren Kunden. Die Geltung erfasst insbesondere das reguläre Fortbildungsprogramm des Lehrbeauftragten , welches allen interessierten Kunden offen steht (nachfolgend „Präsenzveranstaltung“), online bereitgestellte Trainings und veranstaltungsbegleitende Trainingsmaterialien (nachfolgend „E-Learnings“) sowie speziell auf einen Unternehmenskunden zugeschnittene Lehrgänge und Seminare (im Folgenden „Inhouse-Trainings“), ferner die Lieferung von Trainingsunterlagen sowie im Rahmen der Vertragsdurchführung erbrachte Nebenleistungen und sonstige Nebenpflichten.
Die AGB gelten für die gesamte Dauer der Geschäftsbeziehung. Etwaige Allgemeine Geschäftsbedingungen eines Kunden werden auch dann nicht Vertragsinhalt, wenn der Lehrbeauftragter ihnen nicht ausdrücklich widerspricht, und werden insbesondere nicht stillschweigend anerkannt.
1.2
Die §§ 3, 4, 11, 12, 13 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten analog für die Anmeldung zu Prüfungen und deren Durchführung im Rahmen der Zertifizierung von Personen. § 2 gilt analog mit der Maßgabe, dass die Anmeldung zur Prüfung bindend wird mit Erhalt einer entsprechenden Auftragsbestätigung der Six Sigma Management Academy, MBB Doz. Dipl.-Ing. Philip Bauer, - nachfolgend Lehrbeauftragter genannt – welcher die Prüfungen durchführt und für welche der Lehbeauftrage die Anmeldung stellvertretend entgegennimmt. Die Abrechnung der Prüfungsleistung erfolgt unmittelbar durch den Six Sigma Management Academy. Die in dem Vertrag des Six Sigma Management Academy ausgewiesenen Beträge werden mit begin der Veranstaltung fällig. Die in §§ 5.2 und 5.3 enthaltenen Regelungen gelten entsprechend für die Rechnungen des Six Sigma Management Academy.
2.1
Die Angebote der Six Sigma Management Academy sind bindend, es sei denn, dass etwas anderes schriftlich oder in Form einer E-Mail geregelt ist. Weicht der Auftrag des Kunden von dem Angebot ab, kommt der Vertrag mit dem Inhalt der Auftragsbestätigung der Six Sigma Management Academy zustande. Für Präsenzveranstaltungen und E-Learnings gelten die Regelungen in § 3.
2.2
Der Kunde kann der Six Sigma Management Academy Aufträge in folgenden Formen erteilen:
– postalisch
– per E-Mail
Der Kunde erhält nach Eingang der Annahme (Inhouse-Trainings) bzw. der Anmeldung (Präsenzveranstaltungen und E-Learnings) eine Auftragsbestätigung per E-Mail bzw. auf Verlangen postalisch. Ist das Angebot freibleibend und nicht bindend, so gilt mit dieser Auftragsbestätigung der Auftrag seitens der Six Sigma Management Academy als angenommen und die Vertragsbeziehung als zustande gekommen. Der Kunde ist verpflichtet, die Auftragsbestätigung nach Zugang unverzüglich auf deren Richtigkeit zu prüfen. Sollte die Auftragsbestätigung von dem Auftrag des Kunden abweichen, so ist er verpflichtet, dieser innerhalb von 5 Arbeitstagen nach Zugang bei ihm gegenüber der Six Sigma Management Academy per Post, oder per E-Mail zu widersprechen. Ansonsten gilt der Vertrag mit dem Inhalt der Auftragsbestätigung als stillschweigend genehmigt.
2.3
Aktualisierungen und Änderungen von Angeboten und Aufträgen bzw. der Vertragsbeziehung werden von beiden Vertragsparteien schriftlich oder durch E-Mails festgelegt und als Zusatzvereinbarung Bestandteil der Vertragsbeziehung zwischen der Six Sigma Management Academy und dem Kunden.
2.4
Die Six Sigma Management Academy versendet sämtliche im Zusammenhang mit dem Vertrag und dem Vertragsschluss stehenden Dokumente an den Kunden per E-Mail bzw. auf Verlangen per Post. Dabei handelt es sich insbesondere um die Auftragsbestätigung, die Rechnung, die Allgemeinen Geschäftsbedingungen und – sofern der Kunde Verbraucher i.S.d. § 13 BGB ist – die Belehrung über das Widerrufsrecht sowie Informationsmaterialien. Der Kunde ist berechtigt, stattdessen die Übersendung einzelner oder aller Dokumente per Post zu verlangen. Die Six Sigma Management Academy kann in diesem Fall eine Gebühr in Höhe von EUR 1,20 pro versandtes Dokument erheben.
3.1
Anmeldungen zu „Präsenzveranstaltung der Six Sigma Management Academy sind möglichst frühzeitig an die Six Sigma Management Academy zu richten. Ungeachtet der Regelung in § 2.1 Satz 1 ist die Anmeldung erst verbindlich, sobald sie von der Six Sigma Management Academy bestätigt wird. Die Bestätigung erfolgt per E-Mail, oder, wenn der Kunde dies verlangt, schriftlich. Die Bestätigung bei E-Learnings erfolgt ausschließlich per E-Mail. Die Regelungen der Sätze 4-6 des § 2.2 gelten entsprechend. Zusammen mit der Bestätigung werden dem Kunden die Rechnung, diese AGB und – sofern der Kunde Verbraucher i.S.d. § 13 BGB ist – die Belehrung über das Widerrufsrecht übersandt. Ein Recht auf Teilnahme an Veranstaltungen mit begrenzter Teilnehmerzahl besteht nicht.
3.2
Die Teilnahmegebühr versteht sich, wenn nicht ausdrücklich etwas anderes ausgewiesen ist, je Teilnehmer und Veranstaltung.
3.3
Abmeldungen und Umbuchungen müssen schriftlich oder per E-Mail an die Six Sigma Management Academy Köln erfolgen. Bei Abmeldungen und Umbuchungen aus Gründen, welche die Six Sigma Management Academy nicht zu vertreten hat, sind pro Teilnehmer und Veranstaltung folgende Gebühren zu entrichten:
– bis 14 Arbeitstage (Montag-Freitag) vor Veranstaltungsbeginn kostenfrei
– zwischen 13 und 3 Arbeitstagen vor Veranstaltungsbeginn 30 der Gebühr
– ab 2 Arbeitstagen vor Veranstaltungsbeginn volle Gebühr.
Entscheidend ist dabei der Eingang der Abmeldung bzw. Umbuchung bei der Six Sigma Management Academy. Selbstverständlich wird ohne zusätzliche Kosten ein Ersatzteilnehmer akzeptiert. Bei Fernbleiben von der Veranstaltung oder vorzeitiger Beendigung der Teilnahme aus Gründen, welche die Six Sigma Management Academy nicht zu vertreten hat, ist die volle Teilnehmergebühr zu entrichten.
Diese Regelung gilt auch für E-Learnings mit einem genauen Durchführungszeitpunkt (z.B. Webinare).
Bei zeitunabhängigen E-Learnings gilt die abweichende Regelung, dass der Kunde ab dem Zeitpunkt, in dem er Zugriff auf das E-Learning hat, verpflichtet ist, die volle Gebühr zu zahlen.
Dem Kunden bleibt es in allen Fällen offen nachzuweisen, dass der Six Sigma Management Academy kein oder nur ein geringerer Schaden entstanden ist.
Preise und Leistungen der Six Sigma Management Academy aus dem aktuellen Programm sind in der Regel gemäß § 4 Nr. 21 UStG umsatzsteuerbefreit. Für andere Preise und Leistungsangebote gilt die jeweils gültige gesetzliche Mehrwertsteuer.
5.1
Der Anspruch der Six Sigma Management Academy auf Zahlung des Preises ist bei Präsenzveranstaltung am Tag der Veranstaltung Bar fällig, bei Inhouse-Trainings und E-Learnings vier Wochen vor der Veranstaltung.Alle Leistungen der Six Sigma Management Academy, die nicht ausdrücklich als im Preis vereinbart ausgewiesen wurden, sind Nebenleistungen, die gesondert entlohnt werden. Ist ein Festpreis vereinbart, so kann die Six Sigma Management Academy anteilig Abschlagszahlungen entsprechend dem Fortgang der Auftragserledigung in Rechnung stellen.
5.2
Beanstandungen der Rechnungen der Six Sigma Management Academy sind innerhalb einer Ausschlussfrist von 21 Arbeitstagen nach Zugang der Rechnung schriftlich oder per E-Mail der Six Sigma Management Academy mitzuteilen und zu begründen. Die Six Sigma Management Academy verpflichtet sich, die Rechnungsempfänger in der Rechnung auf die Frist und die Folgen ihres Versäumnisses hinzuweisen.
5.3
Zur Aufrechnung und Zurückbehaltung gleichartiger Forderungen ist der Kunde nur berechtigt, wenn sie rechtskräftig festgestellt oder unbestritten sind. Für ungleichartige Forderungen ist ein Zurückbehaltungsrecht auf Forderungen, die aus demselben Vertragsverhältnis beruhen, beschränkt.
6.1
Die Präsenzveranstaltung werden entsprechend dem bekannt gegebenen Programminhalt und nach anerkannten didaktischen und fachlichen Grundsätzen durchgeführt. Die Six Sigma Management Academy behält sich eine Verlegung oder Änderung des Programmablaufs vor, sofern hierdurch das Veranstaltungsziel nicht grundlegend verändert wird und die Änderung für den Kunden unter Berücksichtigung der Interessen der Six Sigma Management Academy zumutbar ist. Ein Anspruch auf Veranstaltungsdurchführung durch einen bestimmten Trainer oder an einem bestimmten Veranstaltungsort besteht nicht. Bei Inhouse-Trainings werden der Veranstaltungsort im Vorhinein mit dem Kunden festgelegt.
6.2
Die Six Sigma Management Academy verpflichtet sich, die von ihr zu erbringenden Leistungen mit didaktischer und fachlicher Sorgfalt nach bestem Wissen durchzuführen, kann jedoch einen Lernerfolg des Kunden nicht gewährleisten. Auch übernimmt die Six Sigma Management Academy keine Gewährleistung dafür, dass ihre Leistung hinter den Erwartungen des Kunden zurückbleiben.
6.3
Muss eine Veranstaltung aus Gründen, welche die Six Sigma Management Academy zu vertreten hat (z.B. wegen Erkrankung des Trainers oder aufgrund zu geringer Teilnehmerzahl) ausfallen, werden die Kunden unverzüglich informiert. Bereits geleistete Teilnehmergebühren für die Veranstaltungen werden erstattet. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen.
6.4
Wird ein verbindlich vereinbarter Leistungstermin für ein Inhouse-Training vom Kunden nicht mindestens 15 Arbeitstage vorher schriftlich oder per E-Mail aus Gründen, welche die Six Sigma Management Academy nicht zu vertreten hat, abgesagt, ist die Six Sigma Management Academy berechtigt, vollen Ersatz der Vergütung der nicht erbrachten Leistung zu verlangen, es sei denn, der Kunde weist der Six Sigma Management Academy einen geringeren Schaden oder das Ausbleiben eines Schadens nach.
7.1
Die Mitwirkungspflichten des Kunden werden in der Auftragsbestätigung der Six Sigma Management Academy festgehalten.
7.2
Der Kunde trägt den Mehraufwand, welcher der Six Sigma Management Academy dadurch entsteht, dass sich die Vertragsdurchführung aufgrund nicht ordnungsgemäßer Mitwirkungshandlungen des Kunden verzögert. Die Six Sigma Management Academy ist auch bei Vereinbarung eines Fest- oder Höchstpreises berechtigt, diesen Mehraufwand zusätzlich abzurechnen.
7.3
Obwohl die Six Sigma Management Academy zumutbare Schutzmaßnahmen ergreifen wird, um die Verbreitung von Schadsoftware möglichst zu vermeiden (z.B. durch die Nutzung von Anti-Virenprogramme), obliegt es dem Kunden, an seiner Hard- und Software geeignete und ausreichende Sicherungsmaßnahmen zum Schutz der eigenen Dateien und Programmen vor Verlust, Zerstörung oder Beschädigung vorzunehmen.
8.1
Die Six Sigma Management Academy übernimmt keine Haftung für Schäden, die durch höhere Gewalt (z.B. Stromausfälle, Naturereignisse, Arbeitskämpfe oder Verkehrsstörungen, Netzwerk- und Serverfehler, Leitungs- und Übertragungsstörungen, Viren oder sonstige Unwägbarkeiten des täglichen Lebens) entstanden sind.
8.2
Die Six Sigma Management Academy haftet nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit unbeschränkt. Im Falle der Verletzung von wesentlichen Vertragspflichten haftet die Six Sigma Management Academy auch bei leichter Fahrlässigkeit. In diesem Fall ist die Ersatzpflicht jeweils auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden beschränkt. Unter wesentlichen Vertragspflichten, auch sog. Kardinalpflichten im Sinne der Rechtsprechung, sind solche Pflichten zu verstehen, die die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages erst ermöglichen und auf deren Erfüllung der Kunde vertrauen darf. Jede weitergehende Haftung auf Schadensersatz ist ausgeschlossen.
8.3
Die Six Sigma Management Academy haftet nicht für Schäden, die daraus entstehen, dass der Kunde selbst oder Dritte die ihm überlassenen Materialien, Dokumente oder Informationen verändert oder verfälscht haben.
8.4
Vorstehende Haftungsbeschränkungen gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter, Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen der Six Sigma Management Academy
.
8.5
Diese Haftungsbeschränkungen bzw. Haftungsausschlüsse gelten nicht für die Haftung aus der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit, nach § 44a TKG oder im Falle der Übernahme einer Garantie oder Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz.
9.1
Alle Urheberrechte und Miturheberrechte bzw. ausschließlichen Nutzungsrechte an den von der Six Sigma Management Academy erstellten Trainingsunterlagen, Darstellungen etc. verbleiben bei der Six Sigma Management Academy.
9.2
Die Weitergabe der von der Six Sigma Management Academy erstellten Unterlagen, Darstellungen etc. sowie der im Zusammenhang mit der Leistung erworbenen Informationen etc. an Dritte sowie deren Veröffentlichung ist unzulässig, es sei denn, dass die Parteien hierüber eine gesonderte Vereinbarung in Schriftform oder in Form von E-Mails getroffen haben.
Die Six Sigma Management Academy ist verpflichtet, alle ihr im Rahmen dieses Vertragsverhältnisses bekannt gewordenen Informationen über den Kunden geheim zu halten. Das gilt insbesondere für alle Informationen, die vom Kunden als vertraulich bezeichnet werden oder als Betriebsgeheimnis erkennbar sind.
11.1
Die Speicherung und Verarbeitung von personenbezogenen Daten der Kunden erfolgt unter strikter Beachtung der EU-Datenschutz-Grundverordnung und des Bundesdatenschutzgesetzes.
11.2
Die Speicherung und Verarbeitung der personenbezogenen Kundendaten erfolgt ausschließlich, soweit dies für die Ausführung und Abwicklung der Vertragsbeziehung mit dem Kunden erforderlich ist und solange die Six Sigma Management Academy zur Aufbewahrung dieser Daten gesetzlich verpflichtet ist.
11.3
Eine Übermittlung von personenbezogenen Kundendaten an Dritte erfolgt nur nach ausdrücklich erklärter Einwilligung des Kunden oder wenn die Übermittlung zur Wahrung der berechtigten Interessen der Six Sigma Management Academy erforderlich ist, sofern nicht die schutzwürdigen Interessen oder Grundrechte der Kunden überwiegen. Darüber hinaus ist die Six Sigma Management Academy zur Übermittlung der Kundendaten nur berechtigt, wenn sie zur Herausgabe der Daten gesetzlich verpflichtet ist. Die Erhebung, Übermittlung oder sonstige Verarbeitung von personenbezogenen Daten des Kunden zu anderen als den hier genannten Zwecken ist nicht gestattet und findet seitens der Six Sigma Management Academy nicht statt.
Für die zwischen der Six Sigma Management Academy und dem Kunden bestehenden Vertragsbeziehungen gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
13.1
Ist der Kunde Unternehmer i.S.d. § 14 BGB, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist Erfüllungsort – soweit nichts anderes vereinbart wird – Köln
.
13.2
Ist der Kunde Unternehmer i.S.d. § 14 BGB, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, so sind die Gerichte in Frankfurt am Main für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit der Vertragsbeziehung zu dem Kunden ausschließlich zuständig.
13.3
Die Europäische Kommission stellt gemäß Online-Streitbeilegungsverordnung (Verordnung (EU) Nr. 524/2013) eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) für Verbraucher bereit, die der Kunde unter https://webgate.ec.europa.eu/odr/main/index.cfm?event=main.home.show&lng=DE
finden kann. Die Six Sigma Management Academy ist nicht verpflichtet und nicht bereit, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.